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AGB für die Karaoki Entertainment GmbH

Vorbemerkung:

Im nachfolgenden Text gilt die Karaoki Entertainment GmbH als Firma, unabhängig davon, ob der abzuschließende Vertrag Kaufvertrag, Lieferungsvertrag, Werkvertrag, Werklieferungsvertrag,  Auftrag oder sonstiger Vertrag ist. Der Kunde der Firma gilt einheitlich als Kunde.

Mündliche vereinbarte Änderungen oder sonstige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma.

I. Geltung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle abgeschlossenen Verträge und damit zusammenhängende Lieferungen und Nachlieferungen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur rechtswirksam wenn diese durch schriftliche Erklärung der Firma bestätigt werden.

II. Angebote und Vertragsabschluss

Die Preise der Firma sind freibleibend, wenn nicht anders ausdrücklich vereinbart. Deren Gültigkeit ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart auf zwei Monate begrenzt. Das gilt für Preise in Preislisten als auch für Einzelangebote. Die Änderung eines Kostenbestandteils berechtigt die Firma zu einer entsprechenden Preiskorrektur. Die im Angebot enthaltenen Mengen, Abmessungen, Gewichte und sonstige Angaben sind mit größter Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Genauigkeit und Richtigkeit angeführt. Jegliche Druckfehler vorbehalten.

Die Bestellung des Kunden stellt ein Vertragsangebot an die Firma dar, auch wenn die Bestellung von einen Mitarbeiter aufgenommen wird und gilt von der Firma erst als angenommen durch Absendung der Auftragsbestätigung oder durch Lieferbeginn. Die Firma ist berechtigt, vom Angebot oder vom abgeschlossenen Vertrag ohne Übernahme jedweder Folgekosten zurückzutreten, oder die Lieferung vorübergehend einzustellen, wenn während des Vertragsverhältnisses,

A.     die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, oder

B.      über den Kunden Umstände bekannt werden, welche seine Zahlungsfähigkeit in Frage stellen.

Soweit der Kunde den vorstehenden Auftrag nicht persönlich unterzeichnet hat, sichert der Unterzeichnende ordnungsgemäße Vertretungsbefugnis bzw. Vollmacht zu.

III. Preise und Verrechnung

Generell tritt die Fälligkeit der Preisforderung der Firma gegenüber dem Kunden mit Zusendung der Rechnung ein. Mangels anderer Vereinbarungen sind die verrechneten Preise netto Zahlbar. Ein Skonto kann vom Kunden nur dann in Anspruch genommen werden, als ein Skonto im Auftrag oder auf der Rechnung festgehalten erscheint. Eine Veränderung der Fälligkeit oder Verlängerung des Zahlungszieles tritt durch Mängel oder  Lieferverzögerung nicht ein. Zahlungen sind immer zuerst auf die Verzugszinsen, dann auf die älteste Schuld zu buchen. Zu Unrecht vorgenommene Preisabstriche werden samt entstehender Nebenkosten nach berechnet.

Bei Zahlungsverzug auch nur eines Teiles der offenen Forderungen ist die Firma berechtigt, den gesamten offenen Betrag sofort fällig zu stellen. Die Firma ist zur entgegen nahme von Kundenwechseln nicht verpflichtet. Nimmt sie solche entgegen, gehen die gesamten Wechselspesen einschließlich der Eskontzinsen zu Lasten des Kunden. Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen.

Angebots- und Verrechnungspreise verstehen sich ausschließlich der noch hinzurechnender gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Verrechnung gelten die Maße und Mengen der tatsächlichen Lieferung oder Leistung aufgrund der, von wem auch immer, bestätigten Lieferscheine.

Soweit nicht anders vereinbart, gelten  Preise und Angebote als Zustellpreis. Wird jedoch ein vereinbarter Liefertermin von Kundenseite nicht wahrgenommen oder wurden die baulichen Maßnahmen laut Auftragsbestätigung nicht vorbereitet, werden alle notwendigen Mehrleistungen zu unseren aktuellen Stundensätze sowie Fahrtpauschalen verrechnet. Wird  die Auftragsbestätigung der Firma nicht innerhalb von drei Tagen schriftlich berichtigt, so gilt diese durch den Kunden als angenommen. Die vereinbarten und verrechneten Preise gelten unter der Voraussetzung, dass der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen einhält. Sofern die Firma das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Kunde pro erfolgter Mahnung, bzw. ab der ersten Mahnung, einen Betrag von € 10,-- zuzüglich Ust. ergänzend zu den ansonsten anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen. Die Kosten gelten dann zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Abdeckung, wenn die erste, nach der Rechnung durch die Firma erstellte Mahnung nicht zur Erfüllung der Leistung durch den Auftraggeber führt. Werden die Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet,  steht der Firma das Recht zu, Verzugszinsen, vorprozessuale Kosten, wie Anwaltshonorare und Kosten von Inkassounternehmen geltend zu machen. Der Firma steht es frei, bei Zahlungsrückständen Update Leistungen, Nutzungsrechte und Serviceleistungen einzustellen, solange die offenen Forderungen unbeglichen sind. Ohne das dadurch Forderungen vom Kunden an die Firma entrichtet werden können.

IV. Lieferverzug

Von der Firma werden die angegebenen Lieferzeiten nach Möglichkeit eingehalten. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches aus dem Titel des Lieferverzuges.

Im Falle des Übernahmeverzuges durch den Kunden ist die Firma berechtigt, die Waren auf Kosten und Risiko des Kunden einzulagern, die Ware zu verrechnen und vereinbarungsgemäß fällig zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verkaufen.

V. Versand und Transport

Sind grundsätzlich im Verkaufspreis inkludiert außer diese werden in der Auftragsbestätigung als exklusive angeführt. Sollte die Erstzustellung durch den Kunden nicht wahrgenommen werden, wird jede weitere Zustellung auf Risiko und Kosten des Kunden durchgeführt.

VI. Montage und Lieferung

Der Kunde nimmt zur Kenntnis das die von der Firma gelieferte Produkte technisch hochspezifizierte Anlagen darstellen, deren Einbau und ganz speziell deren Inbetriebnahme nur von lizenzierten und eigens dafür ausgebildete Spezialisten vorbehalten ist. Die Inbetriebnahme ist nur Spezialisten, welche durch die Firma beauftragt wurden, gestattet und hat nur durch diese zu erfolgen.

Es obliegt dem Kunden, die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Inbetriebnahme am vereinbarten Liefertermin zu schaffen.

Der Kunde erhält mit der Auftragsbestätigung eine Erfüllungsliste, welche zum schriftlich vereinbarten Liefertermin erfüllt sein muss. Soweit die durch den Kunden vorgenommenen Montagearbeiten nach öffentlichen-rechtlichen Vorschriften genehmigungspflichtig sind oder der zivilrechtlichen Zustimmung Dritter bedarf, hat der Kunde dies vor Inbetriebnahme einzuholen.

Unterbleibt die Einholung einer öffentlichen-rechtlichen Gestattung bzw. Genehmigung oder der zivilrechtlichen Zustimmung eines Dritten, werden die Arbeiten auf Weisung des Kunden durchgeführt oder nach Wahl von der Firma solange zurückgestellt, bis die fehlenden öffentlich-rechtliche Gestattung bzw. behördliche Genehmigung oder die zivilrechtliche Zustimmung des Dritten vorliegt.

Ungeachtet dessen wird eine noch nicht entrichtete Einmalzahlung im Falle eines Mietkaufs sofort fällig, vereinbarte Zahlungsziele werden somit hinfällig. Es gilt dann 14 Tage netto ohne Abzüge.

Der Kunde hat der Firma die Aufwendungen zur vollen Höhe zu erstatten, die durch Verschulden des Kunden entstehen, dass die Inbetriebnahme nicht sofort begonnen oder nicht vollständig abgeschlossen werden konnte.

Die Abnahme der  Karaoki Box hat unmittelbar nach der Inbetriebnahme durch den Kunden bzw. einen Bevollmächtigten zu erfolgen.

VII Gewährleistung, Garantie und Haftung

Bei technischen Versagen oder sonstiger Betriebsunterbrechen ist die Firma auf allen Fällen Schad und Klaglos zu halten.

Der Kunde verzichtet gegenüber der Firma auf jegliche Art von Gewährleistungsansprüchen, Ansprüche aus Mängeln und Ansprüche aus Mangelfolgeschäden, Ansprüche aus Produkthaftung sowie Erfüllungs- oder Nichterfüllungsansprüche gleich welcher Art für den Fall, dass die Inbetriebnahme und/oder Wartung der von der Firma gelieferten Anlagen nicht durch hierfür eigens ausgebildete Fachkräfte vorgenommen wurde. In diesen Zusammenhang nimmt der Kunde ausdrücklich zur Kenntnis, dass insbesondere die elektronische Hardwaregeräte, aber auch alle sonstige Bestandteile der von der Firma gelieferten Vertragsgegenstände Sicherungsfunktionen enthalten, also den Schutz vor Vervielfältigung garantieren, welche durch Manipulation nicht mehr gewährleistet werden kann. Unter Mangelfolgeschäden werden auch in diesem Zusammenhang insbesondere auch Schäden aufgrund von Betriebseinstellungen durch Gewerbebehörde, Feuerpolizeibehörde sowie vergleichbare Behörden verstanden.

Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf Verbesserung oder Austausch des defekten Teiles, vorausgesetzt es ist der Garantieanspruch 24 Monate ab Verkaufsdatum noch nicht überschritten bzw. es tritt keiner der oben aufgeführten Zusammenhänge ein. Bei Fremdeinwirkung durch Dritte und/oder unsachgemäße Bedienung sind keine Garantieansprüche sowie Ansprüche welcher Art auch immer an die Firma zu stellen.

Den Kunden trifft unbeschadet seiner Rechte die Obliegenheit, bei Erhalt der Ware deren Übereinstimmung mit der Bestellung  unverzüglich optisch, aber auch nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung sowie der Produktbezeichnung zu kontrollieren.

Schadenersatzansprüche des Kunden gelten als ausgeschlossen, sofern die Firma bzw. die Personen, für die sie einzustehen hat, den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldet haben.

VIII Betriebstörungen

Bei Störungen der Karaoki Box verständigt der Lokalinhaber unverzüglich den Servicedienst. Die Firma verpflichtet sich, den Fehler der Störung so schnell als möglich zu erkennen und umgehend beheben zu lassen, entweder selbst oder durch von ihr beauftragte Dritte. Bei Fremdverschulden wird die Reparatur bzw. die gesamten Aufwendungen zu den normalen Stundensätzen der Firma verrechnet. Die Firma ist berechtigt, die Karaoki Box zu diesen Zwecke in die Werkstatt zu nehmen oder auch auszutauschen.

IV Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller  Forderungen der Firma aus der Lieferung (Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen, Spesen und Kosten)  Eigentum der Firma. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei einer etwaigen Verjährung der Forderung unberührt.

X Karaoki & Musikarchiv

Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen dürfen nur Musikwerke aus einer legalen Quelle wiedergeben werden. Die Musikwerke werden von der Firma so zur Verfügung  gestellt, dass ein Sichern bzw. ein Verschlüsselungs-mechanismus das Vervielfältigen nur durch illegale Handlungen ermöglicht.

Die Firma garantiert dafür, dass Datenträger und Datenspeicher nicht weitergegeben, verkauft, vermietet, verliehen oder auf sonstige Weise verwertet werden. Die Firma verpflichtet sich, keine illegalen Musikdateien zur Verfügung zu stellen, deshalb ist es nur der Firma möglich, Updates auf die Karaoki Box zu transferieren.

Die Firma entscheidet über das angebotene Archiv auf der Karaoki Box, es können jederzeit Titel dem Archiv hinzugefügt werden. Es steht der Firma auch frei, jederzeit Titel aus dem Archiv zu entfernen.

XI Mietkauf

Der Kunde mietet die Karaoki Box während der fix vereinbarten Monate, mit einer einmaligen Zahlung der vereinbarten Endsumme kann der Kunde die Karaoki Box  erwerben.

Der Lokalinhaber sorgt für die äußere Sauberkeit der Karaoki Box und dessen Zubehör und verhindert Beschädigungen durch Dritte.

Sollte das Gerät, Gehäuse Verschleiß-Schäden durch nicht bestimmungsgemäße Nutzung oder unsachgemäßen Gebrauch etc. aufweisen, wird die Reparatur, die gesamten Ersatzteile und die Kosten der Fehlerbehebung zu den normalen Stundensätzen der Firma in Rechnung gestellt.

Der Lokalinhaber unternimmt alles notwendige für den erfolgreichen Betrieb der Karaoki Box. Er verpflichtet sich, in seinen Lokalitäten ohne Zustimmung der Firma weder eigene noch dritte Karaoke Geräte zu installieren bzw. andere Firmen in der angeführten Lokalität für Karaoke Events zu arrangieren. Der Lokalinhaber erteilt der Firma das alleinige Recht, in dem voran bezeichneten Lokal Karaoke Equipment aufzustellen bzw. Karaoke(i) Events durchzuführen.

Ersatzansprüche des Lokalinhabers sowie ein vorzeitiges Kündigungsrecht im Fall von Betriebsstörungen oder Beraubung sind ausgeschlossen. Die Firma und seine Beauftragten sind berechtigt, die genannte Lokalität jederzeit während der Öffnungszeiten zum Zwecke der Kontrolle, Reparatur und des Inkassos zu betreten.

Sämtliches aufgestelltes Karaoki Equipment, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, bleiben uneingeschränktes Eigentum der Firma.  Falls Dritte Ansprüche auf das Karaoki Equipment gelten machen sollten, wird der Lokalinhaber auf das Eigentumsrecht der Firma hinweisen und diesen unverzüglich verständigen. Bei  Unterlassung trägt der Lokalinhaber sämtliche Kosten, die der Firma aus diesem eventuellen Delikt erwachsen.

XII Verleihvereinbarung

Sollten die Geräte nicht zum vereinbarten Termin / Uhrzeit retourniert werden, bzw. der Auftraggeber nicht erreichbar (telefonisch, via Email oder Fax) sein, berechnet die Firma  zusätzlich die volle Tages-Leihpauschale bzw. entstandene Mehrkosten (Anmietung von Fremdfirma usw.) sowie zusätzliche Anfahrtskosten sowie den gesamten Zeitaufwand (€ 75,-- für jede begonnene Techniker / Stunde) der dadurch entsteht.  Bei Diebstahl werden die nicht retournierten Teile zu den üblichen Bar Preis verrechnet.  Bei kurzfristiger Auftragserteilung (am Tag der Veranstaltung) kann keine Gewähr für einwandfreie Funktion der Geräte übernommen werden und die Firma  übernimmt dafür keine Haftung/Ersatzansprüche. Für Fehlbedienungen, technisches Versagen, fehlendes technisches Wissen/Verständnis schließen wir jegliche Haftung aus. Mit Inbetriebnahme und Montage der Karaoki Box akzeptiert der Auftraggeber diese  Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Lokalinhaber verpflichtet sich, der Firma rechtzeitig zu unterrichten, wenn dieser das Lokal verkaufen, verpachten oder sonst wie an einen Nachfolger zu übergeben beabsichtigt.

Der Kunde verpflichtet sich, in seinen Lokalitäten ohne Zustimmung der Firma weder eigene noch dritte Karaoke Geräte zu installieren bzw. für andere Firmen in der genannten Lokalität für Karaoke Events zu arrangieren. Der Lokalinhaber erteilt der Firma das alleinige Recht, in dem voran bezeichneten Lokal Karaoke Equipment aufzustellen bzw. Karaoke(i) Events durchzuführen.

Sollte keine der Vertragsparteien bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragsdauer in schriftlicher Form die Erklärung abgeben, den Vertrag nicht fortsetzen zu wollen, verlängert sich dieser um weitere drei Jahre. Für die Rechtzeitigkeit der schriftlichen Erklärung ist maßgeblich, dass diese spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer beim Erklärungsempfänger schriftlich eingeht.

Diese Vereinbarung wird durch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nur insofern beeinflusst, als die Firma im Falle des Ausgleiches oder Konkurses des Kunden oder der Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch den Kunden berechtigt ist, ihrerseits das Vertragsverhältnis sofort aufzulösen. Sollte der Kunde die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten oder die Konkurrenzklausel verletzen, steht der Firma frei, die vor Verletzung des Vertrages durchschnittlich erzielten Bruttoerlöse, umgerechnet auf drei Jahre als Schadenersatz zu beanspruchen, ohne das diese Forderung dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt.

Der Firma steht es jederzeit frei, ohne Angabe von Gründen und ohne das damit irgendwelche weiteren Verpflichtungen gegenüber der Firma entstehen das Vertragsverhältnis zu beenden.

Bei Freiluftveranstaltungen übernehmen wir keine Haftung für eventuelle Ausfälle der Anlagen/Geräte durch Wassereintritt in Kabel/Boxen oder andere witterungsbedingte Folgeschäden bzw. Beschädigungen. Werden einzelne Teile/Geräte bestellt, übernehmen wir keine Verantwortung für Vollständigkeit bzw. Funktion der Anlage. Die Stornogebühr beträgt 20% der Leihsumme bis 2 Woche vor dem Verleihtermin, danach 50%! Anfallende Verzugszinsen und Einbringungskosten übernimmt der Kunde. Für mutwillige Beschädigung haftet ausschließlich der Lokalinhaber bzw. Mieter. Bei Diebstahl werden die Listenpreise der Firma in Rechnung gestellt.

Sollte an der Karaoki Box nachweislich manipuliert werden oder sollte die Karaoki Box an Dritte weiterverliehen werden, wird die Karaoki Box zum  Listenpreis der Firma an den Kunden verrechnet und sofort fällig gestellt. Jedes Gerät ist mit einen Prüfsiegel gegen das Öffnen des Gehäuse gesichert.

Der Kunde hat die Karaoki Box gegen Schäden aller Art zu versichern. Verleihgeschäfte sind Grundsätzlich bar am Tag der Abholung bzw. Lieferung zu begleichen im Voraus.

XIII Datenschutz Adressen

Der Kunde erteilt ausdrücklich seine Zustimmung, dass die im Vertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten des Kunden in Erfüllung des Vertrages mit der Firma automatisationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können.

Der Kunde ist verpflichtet, der Firma unverzüglich Änderungen seiner Wohn- und Geschäftsadressen bekannt zu geben, so lange das Vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig  erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet wurden. Für Firmenverkauf, Verpachtung, Vermietung gilt das selbe.

XIV Nutzungsrechte

Die Software „KaraokiPlayer, die lizenzierten Musikaufnahmen Format (MP3) sowie die Karaoki Files werden ausschließlich für den angeführten Kunden „Nur für Aufführungszwecke, keine Vervielfältigung, keine Verbreitung (online offline), keine Sendung, kein Verleih, keine Vermietung, kein Weiterverkauf“ zur Verfügung gestellt. Manipulation, Vervielfältigung wird strafrechtlich Angezeigt und verfolgt. Es dürfen keine Musikwerke eigenhändig auf den lizenzierten Datenträger kopiert und gespielt werden.

Für alle gesetzlichen Abgaben, Vertragsgebühren, Vergnügungssteuer, AKM usw. ist der Kunde verantwortlich das diese Ordnungsgemäß und fristgerecht abgeführt werden.

Sämtliche Nutzungsrechte erlöschen sofern und solange keine Internetverbindung von der Karaoki Box zum Hauptserver besteht.

Es ist aus nutzungsrechtlichen Gründen eine dauerhafte Internetverbindung (ISDN – ADSL und schneller) auf Kosten des Kunden aufrecht zu halten. Kurzfristige Ausfallzeiten von maximal 72 Stunden sind tolerierbar. Der Kunde ist erst nach Unterzeichnung des Übernahme Bestätigungsformular nutzungsberechtigt.

XV Fotos, Flyer, Promotion

Die Rechte der Fotos, Logos, Plakate, Flyer, Formulare sowie sämtlicher grafischen Darstellungen liegen bei der Firma, es wird darauf hingewiesen das grafische Vorlagen nur in der Zeit verwendet und publiziert werden dürfen, während dessen eine Kooperation mit der Firma besteht.

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass über die Karaoki Box verschiedene Promotionsfotos, Videos, Animationen eingespielt werden. Egal ob eigene Produkte, Fremdprodukte oder Fremdfirmen damit beworben werden.

Der Kunde kann keine finanziellen oder sonstige Ansprüche welcher Art auch immer an die Firma oder an die werbenden Fremdfirmen bzw. Sponsoren stellen.

XVI Newsletter - SMS

Jeder Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, über Neuerungen, Aktionen, Änderungen, Kooperationen, News und sämtliche weitere Informationen mittels Newsletter, SMS und u.a. digitale Möglichkeiten informiert zu werden.

XVII Schlussbestimmungen

Für den vorliegenden Vertrag gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz unserer Zentrale Stadt Salzburg.

Gerichtstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Schecklagen) mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz der Firma Salzburg Stadt.

Dies ist auch der Fall, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so wird die rechtliche Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt dann vielmehr - soweit gesetzlich zulässig – eine der ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommend als vereinbart.

Die Firma ist berechtigt, Recht und Pflichten aus dieser Vereinbarung an Dritte zu übertragen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Ein Hinweis auf Änderungen wird gesondert bekannt gegeben.

Der Kunde erklärt ausdrücklich, berechtigt zu sein, für das gegenständliche Lokal bzw. angeführten Kunden rechtsverbindlich unterzeichnen zu dürfen.

 

 
 
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